Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Jagdschule Roscher
AGB als PDF-Download

PRÄAMBEL

Die Jagdschule Roscher ist ein Unternehmen von Matthias Roscher mit Sitz in Hauptstraße 25, D-73108 Gammelshausen.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Jagdschule Roscher durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1. ANMELDUNG

Die Anmeldung des/der Teilnehmers/in hat schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg zu erfolgen.
Der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Jagdschule Roscher kommt nach der Anmeldung erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung der Jagdschule Roscher zustande. Die Jagdschule Roscher behält sich vor Anmeldungen abzulehnen. Auch dies geschieht in schriftlicher Form.

2. KURSGEBÜHREN

Die mit der Anmeldung getroffene Zahlungsvereinbarung ist verbindlich.
Die Veranstaltungskosten sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, oder bei kurzfristiger Anmeldung am Anmeldetag auf das Konto der Jagdschule Roscher zu überweisen. Andernfalls kann eine Teilnahme am Kurs durch die Jagdschule  Roscher verweigert werden. Der/die Teilnehmer/in bleibt auch bei einer Zahlung durch Dritte gegenüber Jagdschule Roscher verantwortlich für die komplette Bezahlung der Kursgebühr.

In den Kursgebühren enthalten sind folgende Leistungen durch die Jagdschule Roscher:
Lehrunterlagen, Nutzung unserer Lehrmittel wie etwa Präparate etc., Leihwaffen für die Schießausbildung und Prüfung, Waffenhandhabung mit allen relevanten Waffen, Nutzung des Lehrrevieres mit allen relevanten Jagdeinrichtungen für die Ausbildung, Schiessstandgebühren, Munitionskosten, Prüfungsgebühren, Haftpflicht- und Unfallversicherung während des Kurses, Ausbildungen nach neuer EU-Richtlinie „Kundiger Jäger“.

3. LEISTUNGEN

Die Jagdschule Roscher behält sich Änderungen der terminlichen oder inhaltlichen Leistungen vor, ebenso die Auswahl der Dozenten/-innen und des Veranstaltungsortes.

Bei unvorhergesehenen und nicht von der Jagdschule Roscher verschuldeten Änderungen, beispielsweise durch höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände, besteht kein Anspruch der Teilnehmer/innen auf Schadenersatz (z.B. Fahrkosten, sonstige Aufwendungen) oder ein Rücktrittsrecht.

Ein Anspruch auf Ersatzveranstaltungen (Gesamt-oder Einzel-) z.B. wegen krankheitsbedingter Abwesenheit des/der Teilnehmer/in besteht nicht.

4. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

Der/die Teilnehmer/in kann aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten. Wird der Rücktritt bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn erklärt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Teilnahmegebühr berechnet. Bei späterem Rücktritt wird die volle Teilnahmegebühr fällig, wenn kein/keine Ersatzteilnehmer/in gestellt werden kann.

Die Jagdschule Roscher kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
1. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder
2. der/die Dozent/in ausfällt und nicht ersetzt werden kann, oder
3. höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der Jagdschule Roscher als unverantwortlich erscheinen lässt.

Tritt die Jagdschule Roscher vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. HAFTUNG

Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Kursteilnehmern/innen verursacht werden. Der/die Teilnehmer7in stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer/innen oder Dritter für von dem/der Teilnehmer/in allein verursachter Schäden frei. Die Jagdschule haftet nur für die von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an von dem/der Teilnehmer/in zum Kurs sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläser und dergleichen.

6. MITARBEIT

Für den/die Teilnehmer/in besteht während des gesamten Kurses Anwesenheitspflicht. Er/sie verpflichtet sich außerdem zu einer aktiven und kooperativen Mitarbeit im Rahmen der Ausbildung.

7. NACHSCHULUNG

Bei Nichtbestehen der Prüfung ist die Nachschulung für eine erneute Prüfung kostenfrei, wenn im ersten Kursdurchgang eine aktive Mitarbeit durch den/die Teilnehmer/in gezeigt wurde.
Anfallende Schießstandgebühren, Munitionskosten und Prüfungsgebühren sind von dem/der Teilnehmer/in selbst zu tragen.

8. AUFNAHMEN

Ton- und Bildaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den/die Teilnehmer/in, ohne Kostenerstattung, vom weiteren Unterricht ausschließen.

9. DATENVERARBEITUNG

Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung, Verwaltung und für den internen Gebrauch auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Mailkontakt) auf eine Teilnehmerliste aufgenommen werden.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, die während eines Kurses erstellt und der Jagdschule Roscher von dem Urheber zur Verfügung gestellt worden sind, von der Jagdschule Roscher zur Veröffentlichung in Druckerzeugnissen sowie im Internet (Website) genutzt werden können.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Gammelshausen. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist  Geislingen an der Steige.

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